Internationales Steuerrecht

Wir beraten Sie gerne auf allen Gebieten des Internationalen Steuerrechts. Durch unser umfangreiches Netz an Kooperationspartnern ist auch eine Internationale Steuerplanung möglich. Von der Steuerberaterkammer mit dem Titel „Fachberater für Internationales Steuerrecht“ ausgezeichnet, umfasst unser Beratungsangebot z.B. folgende Punkte:

  • Buchführungspflicht der inländischen Betriebsstätte einer ausländischen Kapitalgesellschaft
  • Besteuerung von Steuerausländern in Deutschland
  • grenzüberschreitende Arbeitnehmerbesteuerung
  • Außensteuerrecht und Doppelbesteuerung
  • Besteuerung inländischer Steuerpflichtiger im Ausland, insb. Strukturierung von Auslandsinvestitionen
  • Abwehr der Einstufung als sog. Domizil- oder Briefkastengesellschaft
  • Benennung von Gläubigern und Zahlungsempfängern nach § 160 AO
  • erweiterte Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs. 2 AO und nach § 16 AStG
  • positive und negative Qualifikationskonflikte nach Doppelbesteuerungsabkommen
  • Meldepflichten nach § 138 Abs. 2 AO
  • Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG
  • Gestaltung der Verrechnungspreise bei verbundenen Unternehmen
  • Abgrenzung einer Betriebsstätte und Einkunftsabgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte
  • Dokumentationsverpflichtungen nach § 90 Abs. 3 AO und der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungsverordnung (GAufzV)
  • Funktionsverlagerung nach dem Unternehmensteuerreformgesetz 2008

Rechnungswesen

Wir bieten Ihnen folgende Dienstleistungen im Bereich des Rechnungswesens an:

  • Finanzbuchhaltung
  • Anlagenbuchführung
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Lohnbuchhaltung

Auf Grundlage der von Ihnen gelieferten Daten oder von uns erstellten Finanzbuchführung erstellen wir Ihre Jahresabschlüsse und Gewinnermittlungen, die wir als Ausgangspunkt für eine umfassende Beratung ansehen.

Im Rahmen der Finanzbuchführung übernehmen wir für Sie die Kontierung, Erfassung und Auswertung der einzelnen Geschäftsvorfälle. Dabei lesen wir zur Steigerung der Effizienz die Daten mittels elektronischer Kontoauszugsinformationen ein.

Die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Ihre Mitarbeiter inkl. der Übernahme der steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Meldeverpflichtungen gehört selbstverständlich auch zu unserem Service.


Unternehmensbewertung

Die Bewertung von Unternehmen oder Unternehmensteilen ist eine hochkomplexe Aufgabenstellung im Bereich der Betriebswirtschaftslehre. Eine der Ursachen für die mit der Bewertung von Unternehmen verbundenen Probleme ist, dass es nicht den einzigen, richtigen Unternehmenswert gibt. Vielmehr ist der Unternehmenswert stets in Abhängigkeit von dem Zweck der Unternehmensbewertung zu sehen.

In Abhängigkeit vom Bewertungsanlass kommen verschiedene Bewertungsverfahren zum Einsatz:

  • Ertragswertverfahren
  • Discounted Cash Flow-Verfahren
  • Multiplikator-Verfahren

Zu unseren Kernkompetenzen gehören unter anderem die Erstellung von Unternehmensbewertungsgutachten bei steuerlichen Gestaltungen sowie die Durchsetzung gegenüber der Finanzverwaltung und ggf. bei Finanzgerichten.

Wirtschaftsprüfung

Eine große Zahl unserer Mandanten betreuen wir seit vielen Jahren. Die regelmäßige und vertrauensvolle Zusammenarbeit ermöglicht ein frühzeitiges Erkennen von Trends und das rasche Reagieren.

Wirtschaftsprüfung ist mehr als das gesetzlich vorgeschriebene Testat zum Jahresabschluss. Unser geschäftsrisikoorientierter Prüfungs- und Beratungsansatz zielt darauf ab, das Geschäftsrisiko unserer Mandanten zu verstehen, um so die wirtschaftliche Lage und die zukünftige Entwicklung sowie die möglichen Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen. 

Im Zuge unserer prüfungsbegleitenden Beratung werden auch bilanzielle, steuerliche und andere Punkte sowie deren Verbesserungsmöglichkeiten erörtert. Die bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse über Stärken und Schwächen im Rechnungswesen, Controlling und anderen Bereichen unserer Mandanten werden – soweit sie nicht prüfungsberichtspflichtig sind – in einem so genannten Management-Letter zusammengefasst. So wird es uns ermöglicht, für unsere Mandanten über die Prüfung hinaus einen verwertbaren Zusatznutzen zu generieren.


Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht

Die erfolgreiche Sanierung eines Unternehmens ist ohne die erfolgreiche Lösung zahlreicher betriebswirtschaftlicher, zivilrechtlicher, arbeitsrechtlicher, insolvenzrechtlicher und steuerlicher Herausforderungen nicht möglich. Bei Sanierungen – insbesondere bei Insolvenzplanverfahren – kommt es immer wieder zu Kollisionen zwischen Insolvenz- und Steuerrecht, die zu nicht unerheblichen steuerlichen Zweifelsfragen bzw. Risiken führen können. Ein in sich geschlossenes Sanierungs- und Insolvenzsteuerrecht im technischen Sinn gibt es zwar nicht; wegen der Wechselwirkungen zwischen Insolvenzordnung und Steuerecht und der oftmals nur unzureichend gelösten Themenfelder, ergibt sich allerdings ein Spezialgebiet, mit welchem Steuerberater üblicherweise in ihrem Berufsleben eher selten konfrontiert sind. Ihr Vorteil ist unsere Erfahrung und unser Spezialwissen.

Testamentsvollstreckung

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat zumeist klare Ziele vor Augen. Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird, denn wenn die Erben versuchen, alles selbst zu regeln, ist häufig Streit und Ärger vorprogrammiert.

Eine große Anzahl unserer Mandanten betreuen wir seit vielen Jahren. Das daraus resultierende Wissen um die wirtschaftlichen Zusammenhänge und die genaue Kenntnis des Erblasserwillens haben sich bei der gerechten und zügigen Verteilung des Nachlasses, dem Schutz des Vermögens und bei der finanziellen Absicherung des Ehepartners oder anderer Angehöriger als sehr gewinnbringend für alle Parteien erwiesen.

Die Verhandlungen mit Behörden und Finanzämtern gehören wie die Beratungen zur Minimierung der Erbschaftsteuerbelastung selbstverständlich auch zu unserem Service.


Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht

Die Klärung sämtlicher Fragestellungen rund um das Gemeinnützigkeitsrecht gehört seit vielen Jahren zu unseren Kernkompetenzen.

So betreuen wir umfassend gemeinnützige Organisationen in folgenden Rechtsformen:

•    Gemeinnütziger Verein
•    Gemeinnütziger Berufsverband
•    Gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
•    Gemeinnützige GmbH
•    Privatrechtliche Stiftung
•    Öffentlich rechtliche Stiftung

Kaum ein anderer Bereich des Steuerrechtes legt mehr „Fußangeln“ aus, als die Vorschriften des Gemeinnützigkeitsrechtes. Professionelle Unterstützung ist in diesem Bereich unabdingbar.

Hier nur ein paar Beispiele, welche für Sie und Ihre gemeinnützige Organisation von entscheidender Bedeutung sein können:

•    Spendenbescheinigungen
•    Mittelverwendung
•    Rücklagenbildung
•    Körperschaftsteuerbefreiung
•    Umsatzsteuersatz
•    Aberkennung der Gemeinnützigkeit
•    Haftung

Bitte sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen