Im Rahmen unserer Eingabe an den Deutschen Bundestag weisen wir auf die uneinheitliche Auslegung des Sanierungserlasses der Finanzverwaltung über einen Zeitraum von 10 Jahren und einen Verstoß gegen das in Artikel 3 Grundgesetz garantierte Recht auf Gleichmäßigkeit der Besteuerung hin und zeigen die Notwendigkeit einer klaren gesetzlichen Regelung der steuerlichen Behandlungen von Sanierungsgewinnen auf. Zu unserer Eingabe